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Die Pflegekosten

Die Kosten, die durch die Pflege entstehen, werden in den meisten Fällen durch die Pflegekasse gedeckt.

Den Grad des Pflegebedarfs stellt der medizinische Dienst fest, nachdem Sie bei Ihrer Krankenkasse die Unterstützung beantragt haben.

Jeder Patient, dem eine Pflegegrad bestätigt wurde, kann zwischen Geldleistungen und Sachleistungen  wählen.

Wir können Ihnen an dieser Stelle keine Pauschalpreise auflisten, da eine sinnvolle Kostenberechnung sehr individuell ist. Wir beraten Sie gern kostenlos und umfassend, um gemeinsam die optimale Lösung für Ihre Lebenssituation zu finden.

Die Behandlungspflege wird durch uns direkt mit den Krankenkassen abgerechnet. Je nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen werden Zuzahlungen nötig.

Das Sozialgesetzbuch XII ermöglicht es pflegebedürftigen Personen auch in schwieriger finanzieller Lage eine gute Versorgung zu garantieren. Wir können Sie gern beraten. Auch das Bezirksamt Steglitz macht in diesen Belangen Beratungsangebote.

Pflegesachleistungen ab 2022:

  • Pflegegrad 2: ab 1. Januar 2022:   724 Euro

  • Pflegegrad 3: ab 1. Januar 2022: 1363 Euro

  • Pflegegrad 4: ab 1. Januar 2022: 1693 Euro

  • Pflegegrad 5: ab 1. Januar 2022: 2095 Euro

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