Senioren-Wohngemeinschaften
als Alternative zum Pflegeheim
Ist die Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld nicht mehr sicherÂgeÂstellt, ist der Einzug in eine Wohngemeinschaft möglich. Die WohnÂgeÂmeinÂschaft ermögÂlicht es den BewohÂnern, ein weitÂgeÂhend selbstÂbeÂstimmÂtes Leben zu fühÂren, und gibt ihnen dabei das Gefühl von SicherÂheit und GeborÂgenÂheit in einer famiÂliÂenÂähnÂliÂchen UmgeÂbung.
So funktioniert es:
1. Die Wohnung
In Berlin gibt es diverse Anbieter von Wohnraum in einer Senioren-WG. Das heißt, 8–12 Senioren mieten gemeinschaftlich eine geräumige Wohnung, in der jeder ein eigenes Zimmer bewohnt und dies individuell für sich gestaltet. Gemeinschaftlich genutzt werden Wohnzimmer, Küche und Badezimmer. Die Wohnungen sind großzügig, barrierefrei und bieten Platz für gemeinsame Aktivitäten, aber auch Raum zur individuellen Nutzung.
Ganz wichtig: Sie mieten kein möbliertes Zimmer, sondern sind für dessen Gestaltung selbst verantwortlich. Oft stehen von einem Vormieter noch Möbelbestände zur Übernahme zu Verfügung - das ist aber keine Selbstverständlichkeit. Gern vermitteln wir Kontakte zu Umzugsunternehmen.
2. Pflege und Betreuung
Werden wir von BewohnerInnen einer WG mit der Pflege betraut, sind wir verpflichtet, für demenziell erkrankte PatientInnen und / oder PatientInnen mit einem Pflegegrad 4 rund um die Uhr mindestens eine/n MitarbeiterIn vor Ort vorzuhalten - es ist also rund um die Uhr jemand da!
Die individuelle Pflege der einzelnen BewohnerInnen erfolgt entsprechend dem jeweiligen Hilfebedarf und dem einzelvertraglich vereinbarten Pflegeumfang. Ziel ist es, dass die BewohnerInnen ihre Ressourcen und ihre Selbstpflegefähigkeiten nutzen: "Wer rastet, der rostet".
3. Die Finanzierung
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Mietkosten sind abhängig von der Größe des Zimmers - ca. 400-600 € warm.
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Monatliches Wirtschaftsgeld für Lebensmittel, Hygieneartikel etc. , aktuell 250 €.
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Pflegekosten sind abhängig vom Pflegeumfang und werden wie folgt finanziert:
- Sachleistungen der Pflegekasse je nach Pflegegrad.
- Eigenanteil aus Einkommen oder großem Sparvermögen.
- Wenn kein Sparvermögen vorhanden ist und auch kein großes Einkommen erzielt wird, kommt das Bezirksamt mit "Hilfe zur Pflege" als Kostenträger infrage. Wir helfen hier gern bei der Antragsstellung. Und keine Sorge: Kinder müssen keinen Eigenanteil leisten.
Für Fragen rund um die Wohngemeinschaft sind wir gern für Sie da. Kontaktieren Sie uns:
Frau Kathrin Pade
Leitung der Wohngemeinschaften
030- 81 00 11 66 18
Frau Stefanie Wald
Assistenz der Geschäftsführung
030- 00 11 66 45