Verhinderungspflege
(Urlaubsvertretung) für pflegende Angehörige
Wenn eine Pflegeperson selbst krank wird oder zur Kur fährt, Urlaub benötigt oder sich einfach nur eine Auszeit gönnen möchte, kann sie Leistungen der Verhinderungspflege für max. 28 Tage im Jahr in Anspruch nehmen.
Was wir bieten:
Das Konzept:
Mit einem sorgfältig durchdachten Pflegekonzept bieten wir pflegenden Angehörigen für diesen Zeitraum professionelle Hilfsangebote an, damit sie sich einmal von ihrer schweren Aufgabe erholen und ohne ein schlechtes Gewissen eine Auszeit nehmen können. Dabei ist die erlebte Fürsorglichkeit und Zuwendung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pollex GmbH für Pflegebedürftige und deren Pflegeperson ein unschätzbarer Zugewinn an Lebensqualität.
Wie es funktioniert:
Antrag und Finanzierung der Verhinderungspflege
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Der pflegende Angehörige stellt bei der Pflegekasse einen Antrag auf Kostenübernahme.
Selbstverständlich sind wir Ihnen gern dabei behilflich.
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Die Pflegekasse zahlt für die Verhinderungspflege 1.612 Euro im Jahr. Kosten, die den Betrag überschreiten, müssen selbst getragen werden oder können beim Sozialamt extra beantragt werden.
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Der Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege entsteht jedes Kalenderjahr wieder neu.
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Individuelle Inanspruchnahme der Verhinderungspflege
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Es besteht auch die Möglichkeit, die Verhinderungspflege stündlich, tageweise oder wochenweise – je nach Bedarf – in Anspruch zu nehmen.
Verhinderungspflege in der Wohngemeinschaft
Es besteht auch die Möglichkeit, vorübergehend in eine Wohngemeinschaft einzuziehen: z.B. nach Krankenhausentlassung oder wenn die private Pflegekraft verhindert ist oder Sie die Möglichkeit des Probewohnens nutzen möchten.
Mehr über das Leben in einer Wohngemeinschaft erfahren Sie hier:
Für Fragen rund um die Verhinderungspflege sind wir gern für Sie da. Kontaktieren Sie uns:
Robert Schmidtsdorff
stellv. Pflegedienst Leitung
Telefon: 030 81 00 11 66 – 9