
Allgemeines zur WG
Senioren-Wohngemeinschaften
als Alternative zum Pflegeheim
Ist die Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld nicht mehr sichergestellt, ist der Einzug in eine Wohngemeinschaft möglich. Die Wohngemeinschaft ermöglicht es den Bewohnern, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen, und gibt ihnen dabei das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit in einer familienähnlichen Umgebung.
Wie funktioniert es:
1. Die Wohnung
In Berlin gibt es diverse Anbieter von Wohnraum in einer Senioren-WG. Das heißt, 8 – 12 Senioren mieten gemeinschaftlich eine geräumige Wohnung,in der jeder ein eigenes Zimmer bewohnt und dies individuell für sich gestaltet. Gemeinschaftlich genutzt werden Wohnzimmer, Küche und Badezimmer. Die Wohnungen sind großzügig, barrierefrei und bieten Platz für gemeinsame Aktivitäten aber auch Raum zur individuellen Nutzung.
Ganz wichtig: Sie mieten kein möbliertes Zimmer, sondern sind für dessen Gestaltung selbst verantwortlich. Oft stehen von einem Vormieter noch Möbelbestände zur Übernahme zu Verfügung - das ist aber keine Selbstverständlichkeit.Gern vermitteln wir Kontakte zu Umzugsunternehmen.
2. Pflege und Betreuung
Werden wir von BewohnerInnen einer WG mit der Pflege betraut, sind wir verpflichtet, für dementiell erkankte PatientInnen und / oder PatientInnen mit einem Pflegegrad 4 rund um die Uhr mindestens eine/n MitarbeiterIn vor Ort vorzuhalten - es ist also rund um die Uhr jemand da!
Die individuelle Pflege der einzelnen BewohnerInnen erfolgt entsprechend dem jeweiligen Hilfebedarf und dem einzelvertraglich vereinbarten Pflegeumfang. Ziel ist es, dass die BewohnerInnen ihre Ressourcen und ihre Selbszpflegefähigkeiten zu nutzen: "Wer rastet, der rostet".
3. Die Finanzierung
– Mietkosten sind abhängig von der Größe des Zimmers - ca. 400-600€ warm.
– Monatliches Wirtschaftsgeld für Lebensmittel, Hygieneartikel etc. aktuell 250€.
– Pflegekosten sind abhängig vom Pflegeumfang und werden wie folgt finanziert:
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Sachleistungen der Pflegekasse je nach Pflegegrad.
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Eigenanteil aus Einkommen oder großem Sparvermögen.
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Wenn kein Sparvermögen vorhanden ist und auch kein großes Einkommen erzielt wird, kommt das Bezirksamt mit "Hilfe zur Pflege" als Kostenträger in Frage. Wir helfen hier gern bei der Antragsstellung. Und keine Sorge: Kinder müssen keinen Eigenanteil leisten.
5. Verhinderungspflege
Es besteht auch die Möglichkeit vorübergehend in eine Wohngemeinschaft einzuziehen: z.B. nach Krankenhausentlassung oder wenn die private Pflegekraft verhindert ist oder Sie die Möglichkeit des Probewohnens nutzen möchten. Ein Einzug in die Wohngemeinschaft ist dann auch kurzfristig möglich.
Für Fragen rund um die Wohngemeinschaft sind wir gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns:


Frau Stefanie Wald
Assistenz der Geschäftsführung
030- 00 11 66 45
Frau Kathrin Pade
Leitung der Wohngemeinschaften
030- 81 00 11 66 18