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§ 45 SGB XI
niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen

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Pflegebedürftige erhalten monatlich von der Pflegekasse 125€

 

...und können dafür jeden Monat Sachleistungen in Anspruch nehmen.

Im Jahr nicht in Anspruch genommene Gelder können in das Folgejahr übernommen werden.

Wir ermutigen und befähigen

 

Unsere Betreuungs- und Entlastungsleistungen richten sich insbesondere an Menschen mit einer Demenz, Menschen mit einer geistigen Behinderung oder an Menschen mit einem pflegerischen Hilfebedarf einen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung, Unterstützung im Alltag und Betreuung benötigen. Wir bieten pflegenden Angehörigen Entlastung von ihrer täglichen schweren Arbeit und geben den Betroffenen kleine neue Impulse, um vorhandene Ressourcen zu aktivieren.

Bei eingeschränkter kognitiver Alltagskompetenz der Pflegebedürftigen sorgen wir für strukturierte Tagesabläufe, kontinuierliche Pflegebeziehungen und eine der Gesundheitssituation angepasster Kommunikation.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Den individuellen Bedürfnissen und Wünschen entsprechend bieten wir folgende Betreuungsleistungen an

  • Orientierungstraining

  • Gedächtnistraining

  • Maßnahmen zur Erhaltung und der Förderung der Motorik

  • Maßnahmen zur Erhaltung der psychischen Stabilität und Vermeidung emotionaler Krisen

  • Leistungen je nach Interessengebiet wie gemeinsames Kochen, Backen, Handarbeiten, Zeitung oder Buch lesen, Singen, Basteln, anregende Gespräche

  • Begleitung bei Spaziergängen oder Ausflügen

  • Hilfe bei der Haushaltsführung

Wer hat Anspruch?

 

Anspruch auf die Leistungen für zusätzliche Betreuungs- und Entlassungsleistungen haben alle Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 0-5 in der Häuslichkeit.

Ihr Einverständnis vorausgesetzt, rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab, so dass Sie keinen bürokratischen Aufwand haben.

Einfach Leistung buchen - um den Rest kümmern wir uns.

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Ihr Ansprechpartner:

 

Robert Schmidtsdorff

stellv. PDL

Telefon: 030 81 00 11 66 – 9

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